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   OLG Brandenburg, 18.01.2012 - 5 Wx 114/11   

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OLG Brandenburg, 18.01.2012 - 5 Wx 114/11 (https://dejure.org/2012,7899)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.01.2012 - 5 Wx 114/11 (https://dejure.org/2012,7899)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Januar 2012 - 5 Wx 114/11 (https://dejure.org/2012,7899)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Umschreibung eines insolvenzbehafteten Grundstücks im Grundbuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 29; InsO § 80
    Voraussetzungen der Umschreibung eines insolvenzbehafteten Grundstücks im Grundbuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 20 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Eintragung und Löschung des Insolvenzvermerks im Grundbuch versus gutgläubigen Erwerb

Papierfundstellen

  • MittBayNot 2013, 76
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Berlin, 15.07.2003 - 86 T 549/03

    Löschung des Insolvenzvermerks

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.01.2012 - 5 Wx 114/11
    17 Für das Grundbuchverfahren ergibt sich daraus, worauf das Grundbuchamt unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung zutreffend hingewiesen hat (LG Berlin, Beschlüsse vom 15.07.2003 - 86 T 549/03 - sowie vom 09.09.2003 - 86 T 856/03 - OLG Naumburg, Beschluss vom 28.02.2011 - 12 Wx 14/11 -), dass die Funktion des Insolvenzvermerks sich darauf beschränkt, den nach § 892 Abs. 1 Satz 2 BGB geschützten öffentlichen Glauben des Grundbuchs an die unbeschränkte Verfügungsmacht des eingetragenen Eigentümers über den Gegenstand zu zerstören (Uhlenbruck, InsO, 4. Aufl., § 4, Rn. 17).

    Dies gilt auch dann, wenn die Erklärung in gesiegelter und unterschriebener Form abgegeben wird, da die Beweiskraft der Urkunde sich nur auf den Umstand der von der Behörde abgegebenen Erklärung erstreckt, nicht aber auf den Inhalt der selbigen (vgl. LG Berlin, Beschluss vom 15.07.2003 (86 T 549/03)).

  • LG Berlin, 09.09.2003 - 86 T 856/03

    Nachweis Verfügungsmacht Insolvenzverwalter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.01.2012 - 5 Wx 114/11
    17 Für das Grundbuchverfahren ergibt sich daraus, worauf das Grundbuchamt unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung zutreffend hingewiesen hat (LG Berlin, Beschlüsse vom 15.07.2003 - 86 T 549/03 - sowie vom 09.09.2003 - 86 T 856/03 - OLG Naumburg, Beschluss vom 28.02.2011 - 12 Wx 14/11 -), dass die Funktion des Insolvenzvermerks sich darauf beschränkt, den nach § 892 Abs. 1 Satz 2 BGB geschützten öffentlichen Glauben des Grundbuchs an die unbeschränkte Verfügungsmacht des eingetragenen Eigentümers über den Gegenstand zu zerstören (Uhlenbruck, InsO, 4. Aufl., § 4, Rn. 17).
  • KG, 12.12.1972 - 1 W 1781/72
    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.01.2012 - 5 Wx 114/11
    Die Vermutung des § 891 Abs. 1 BGB, die auch vom Grundbuchamt zu beachten ist, erstreckt sich nicht auf den Umstand, dass der eingetragene Rechtsinhaber über sein Recht unbeschränkt verfügen kann (KG NJW 1973, 428, 430; Palandt/Bassenge, BGB, 72. Aufl., § 891 Rn. 5).
  • OLG Frankfurt, 01.03.2016 - 20 W 26/16

    Grundbuch: Bewilligungsbefugnis des eingetragenen Eigentümers

    Danach wird verbreitet vertreten, dass in dem - auch hier vorliegenden - Fall, in dem zeitlich zurückliegend ein Insolvenzvermerk im Grundbuch zunächst eingetragen, dann aber auf Ersuchen des Insolvenzgerichts wieder gelöscht worden ist, das Grundbuchamt sodann nicht ohne weiteres von der Bewilligungsbefugnis des eingetragenen Eigentümers ausgehen kann, vielmehr ihm diese in der Form des § 29 GBO nachzuweisen ist (vgl. etwa OLG Celle FGPrax 2015, 154, [OLG Celle 16.04.2015 - 4 W 57/15] zitiert nach juris, neben weiteren mit ablehnender Anm. von Kesseler DNotZ 2015, 773, und - ebenfalls ablehnend - von Keller FGPrax 2015, 155 [OLG Köln 06.03.2015 - 2 Wx 44/15, 2 Wx 47-49/15] ; OLG des Landes Sachsen-Anhalt Rpfleger 2014, 365, zitiert nach juris, mit ablehnender Anm. von Kreuzer MittBayNot 2015, 163; Thüringer OLG, Beschluss vom 26.08.2013, 9 W 323/13, zitiert nach juris; Brandenburgisches OLG MittBayNot 2013, 76, zitiert nach juris, mit Anmerkung von Reul MittBayNot 2013, 16; vgl. auch OLG Zweibrücken FGPrax 2013, 206; LG Köln ZInsO 2013, 198; LG Berlin Rpfleger 2004, 158, [LG Berlin 09.09.2003 - 86 T 856/03] je zitiert nach juris; so auch Wilsch in BeckOK GBO, Stand 01.09.2015, Sonderbereich "Insolvenzrecht und Grundbuchverfahren" Rz. 63; zweifelnd: Demharter, GBO, 29. Aufl., § 19 Rz. 62).

    Der Insolvenzvermerk ist in diesem Zusammenhang nur von tatsächlicher Bedeutung; seine rechtliche Bedeutung erschöpft sich in der Verhinderung eines gutgläubigen Erwerbs von dem nicht mehr verfügungsbefugten Berechtigten (vgl. insoweit auch Brandenburgisches OLG MittBayNot 2013, 76, und die Nachweise bei Deutsches Notarinstitut, DNotI-Report 2013, 145).

    Entgegen der oben zitierten anderweitigen Rechtsauffassung (ausdrücklich etwa LG Berlin Rpfleger 2004, 158 [LG Berlin 09.09.2003 - 86 T 856/03] ; vgl. auch Brandenburgisches OLG MittBayNot 2013, 76; OLG des Landes Sachsen-Anhalt Rpfleger 2014, 365) wird angesichts der dadurch veränderten Grundbuchlage die tatsächliche Vermutung dafür, dass der eingetragene Berechtigte - und nicht der Insolvenzverwalter - auch verfügungsbefugt ist, dann nicht (mehr) allein durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. dessen Fortdauer widerlegt.

  • OLG Hamm, 20.03.2014 - 15 W 392/13

    Nachweis der Bewilligungsbefugnis nach Löschung eines Insolvenzvermerks

    Da die Löschung nichts daran ändere, dass dem Grundbuchamt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und damit der Wegfall der Verfügungsbefugnis bekannt sei, habe der Antragsteller die Wiedererlangung der Verfügungsbefugnis durch den Berechtigten nachzuweisen, und zwar -nach allgemeinen Regeln- in der Form des § 29 GBO (so OLG Brandenburg MittBayNot 2013, 76; ebenso OLG Zweibrücken FGPrax 2013, 206f; BeckOK-GBO/Otto, § 29 Rdn.47 sowie Wilsch, ebendort, Insolvenzrecht Rdn.70).
  • VG Cottbus, 27.10.2016 - 6 K 667/12

    Heranziehung zu einem Schmutzwasseranschlussbeitrag; Beitragsforderung ist

    Auf die Löschung des Insolvenzvermerks im Grundbuch am 26. September 2012 kommt es nicht an, da diese wiederum lediglich deklaratorisch ist (OLG Hamm, Beschluss vom 20. März 2014 - 15 W 392/13, 15 W 392/13 -, juris Rn. 7, wonach die Löschung des Insolvenzvermerks keine eigenständige Bedeutung hat; OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. Januar 2012 - 5 Wx 114/11 -, juris Rn. 16; so auch Holzer in: Kübler/Prütting/Bork, InsO, 69. Lieferung 11.2016, § 200 Rn. 23; vgl. zum Sperrvermerk Zipperer in Uhlenbruck, a.a.O., § 32).
  • OLG Zweibrücken, 12.03.2013 - 3 W 164/12

    Grundbuchverfahren: Widerlegung der Vermutung der Richtigkeit des Grundbuchs bei

    Das gilt sowohl dann, wenn der Vermerk noch nicht eingetragen ist, als auch dann, wenn er bereits eingetragen war (OLG Brandenburg, NotBZ 2012, 384).

    Für diesen Nachweis gilt die Formvorschrift des § 29 GBO (OLG Brandenburg, NotBZ 2012, 384), der die eingereichte formlose schriftliche Erklärung des Insolvenzverwalters ersichtlich nicht genügt.

  • OLG Celle, 16.04.2015 - 4 W 57/15

    Anforderungen an den Nachweis der Bewilligungsbefugnis des eingetragenen

    Die Entscheidung des Grundbuchamts steht im Einklang mit der überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Jena, Beschl. v. 26. Aug. 2013 - 9 W 323/13, juris Rn. 6; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 12. März 2013 - 3 W 164/12, juris Rn. 14; OLG Brandenburg, Beschl. v. 18. Jan. 2012 - 5 Wx 114/11, juris Rn. 16 f.), der sich der Senat anschließt.
  • OLG Naumburg, 01.11.2013 - 12 Wx 43/13

    Grundbuchverfahren: Verfügungsbefugnis des Grundstückseigentümers nach Löschung

    Er gibt nur die Einschätzung des Insolvenzgerichts wieder (z. B. OLG Brandenburg, NotBZ 2012, 384).
  • KG, 30.05.2017 - 1 W 39/17

    Grundbuchsache: Verfügungsbefugnis eines eingetragenen Grundstückseigentümers

    Auf die Eintragung eines entsprechenden Vermerks oder dessen Löschung komme es nicht an, weil diese Eintragungen lediglich deklaratorische Bedeutung hätten und keine materiell-rechtliche Prüfung des Grundbuchamts voraussetzten (OLG Brandenburg, MittBayNot 2013, 76; OLG Zweibrücken, NZI 2013, 952; OLG Jena, Beschluss vom 26. August 2013 - 9 W 323/13 - juris; OLG Naumburg, MittBayNot 2015, 162, 163; OLG Celle, FGPrax 2015, 154, 155).
  • OLG Jena, 24.03.2014 - 3 W 31/14

    Eintragung des Eigentumswechsels, NAchweis der Vertretungsbefugnis bei

    Ebenso wie die Eintragung hat auch die Löschung des Insolvenzvermerks nach soweit ersichtlich einhelliger Auffassung lediglich deklaratorische Bedeutung und gibt keine verbindliche Auskunft darüber, ob das betroffenen Grundstück noch zur Insolvenzmasse gehört (OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.01.2012, 5 Wx 114/11 m.w.N.).
  • VG Cottbus, 13.05.2019 - 3 L 566/18

    Sofortvollzug einer Ordnungsverfügung zum Rückbau einer baulichen Anlage;

    Gleiches gilt für die Löschung des Insolvenzvermerks, da der Insolvenzbeschlag nicht durch die Löschung des Vermerks wegfällt, sondern durch außerhalb des Grundbuchs liegende Umstände (vgl.: Brandenburgisches OLG, Beschl. v. 18. Januar 2012 - 5 Wx 114/11 -, juris, Rn. 16; Farian, in: Fridgen/Geiwitz/Göpfert, BeckOK InsO, 13. Edition, Stand 28. Januar 2019, § 32, Rn. 18).
  • OLG Jena, 26.08.2013 - 9 W 323/13

    Eintragung einer Auflassungsvormerkung und von Grunddienstbarkeiten,

    Im vorliegenden Fall war dem Grundbuchamt - nicht durch die Eintragung des Insolvenzvermerks, der nach allgemeiner, vom Senat geteilter Auffassung nur deklaratorische Bedeutung hat, weil die Verfügungsbeschränkung des § 80 InsO unabhängig davon schon mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eintritt (OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.01.2012, 5 Wx 114/11 m.w.N.) - sondern durch Übersendung von Ausfertigungen der Eröffnungsbeschlüsse positiv bekannt, dass über das Vermögen der Beteiligten zu 1 und 2 das Insolvenzverfahren eröffnet war.
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